Der Ortsbeauftrage (OB)

Als ehrenamtlichen Dienststellenleiter, obliegt ihm die gesamtverantwortliche Leitung des Ortsverbands. Dies umfasst die Themengebiete: Arbeitssicherheit, Haushalt, Fürsorge für die Helfer des Ortsverbandes, Öffentlichkeitsarbeit, Ausbildung der THW-Einheiten, Wartung und Instandhaltung der Einsatzausrüstung, sowie die Erfüllung der Aufgaben des Technischen Hilfswerkes für seinen Zuständigkeitsbereich. Er wird dabei durch den Ortsausschuss beraten.

 

Der Ortsbeauftragte ist Disziplinarvorgesetzter aller Helfer seines Ortsverbandes. Ferner ist er direkter Vorgesetzte des stellvertretenden Ortsbeauftragten, der ihn in Abwesenheit vertritt, und von Zugführern und anderen Einheitsführern seines Ortsverbandes. 

 

Christoph Müller
Ortsbeauftragter

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Die Berufung des Ortsbeauftragten erfolgt auf Vorschlag des erweiterten Ortsausschusses durch den Landesbeauftragten. 

Die Berufung erfolgt für eine Dauer von 5 Jahren, danach erfolgt eine erneute Vorschlagswahl.