THW und Beruf
Die rechtlichen Rahmenbedinungen sind klar gesteckt, der Arbeitgeber ist verpflichtet einen THW-Helfer für dienstlich angeordnete Einsätze, Ausbildungen oder Übungen freizustellen. Einem THW Helfer darf, auch das ist gesetzlich verankert, kein Nachteil aus seiner Tätigkeit für das THW entstehen.
Allerdings ist die rechtliche Seite nur ein Aspekt für eine gesunde Balance zwischen Beruf und THW. Wir setzen klar auf ein faires Miteinander. Jedem Helfer sollte bewusst sein, dass eine mögliche Abwesenheit von seinem Arbeitsplatz, während eines Einsatzes oder aus anderen dienstlichen Gründen, stets mit einer Belastung für sein Unternehmen und besonders seine Kollegen verbunden ist. Sicher dürfte der Weltuntergang zu einer Alarmierung des THW führen, doch wenn der Piepser ruft, dann dreht sich die Welt üblicherweise weiter. Die zwischenzeitlich anfallende Arbeit muss also in der Abwesenheit des Helfers irgendwie erledigt und von den Kollegen geschultert werden.
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